Das Erbrecht im orientalischen Raum

Der Erblasser sollte eigentlich zu Lebzeiten eine Beratung einholen über die unterschiedlichen Rechts- Verwicklungen bei der Beteiligung verschiedener nationaler Rechtsvorschriften. Bei Auslandsbezug jeder Art, ganz gleich ob deutsch oder orientalisch ist es für den Erblasser niemals – ohne eine Rechtsberatung – sicher, welches nationale Erbrecht angewendet werden muss. Wenn eine Immobilie im Nachlass vorhanden ist, wird die Sache noch komplizierter. Nationale Rechtsfragen und das Grundbuch müssen unbedingt beachtet werden.

Bevor Sie die Immobilie in Besitz nehmen, womöglich noch eine Küchen- oder Badrenovierung beginnen, ist es unbedingt anzuraten fachlichen und auch rechtlichen Rat einzuholen.

Internationales oder nationales Erbrecht

Bei Fragen eines internationalen Erbrechts müssen beide Gerichte angerufen werden, die ihre jeweiliges eigenen nationalen Erbrechtsvorschriften prüfen. Immer wieder kommt es dabei vor, dass die unterschiedlichen nationalen Erbrechtsbestimmungen einander widersprechen. Dies wird dann infolgedessen auch zu den verschiedensten Resultaten führen. Wer sich rechtzeitig rechtlich gut beraten lässt kann vielleicht durch die geschickte Wahl des Gerichtsortes die Rechtsfolgen ausschlaggebend beeinflussen. Hierbei wird ein erfahrener Anwalt natürlich jenes nationale Gericht anrufen, welches für den Erben die erschwinglichere Rechtsordnung in Anwendung bringt.

Zuständigkeiten im internationalen Erbrecht

Zuständig bei Erbfällen mit Auslandsbezug sollten endlich mit gemeinschaftlichen Regelungen festgelegt werden. Gerade in

Europa sollte eine Vererbung von Vermögen in einem weiteren EU-Land einfach sein. Tatsache ist immer noch finden sich die Beteiligten in einem europäischen Erbfall in einem unübersichtlichen Dickicht an Vorschriften wieder. Das Erbrecht selbst in den EU – Partnerstaaten unterscheidet sich und Nichtjuristen ist zumeist vollkommen unklar, nach welchem der vielen Rechtssysteme er sich nun zu richten hat. Dies ist keine Rechtsberatung, um rechtssichere Informationen zu erhalten konsultieren Sie bitte einen Anwalt.

One Response to “Das Erbrecht im orientalischen Raum”

  1. Andreas Maier Says:

    Gruess Gott
    Schöne Website haben Sie!
    Im Erbrecht(im uebrigen ein Recht im Grundgesetz,Artikel 14 kann man sicher viel falsch machen. [Rechtsanwalt] ist aber hier sicher eine Moeglichkeit unstimmigkeiten abzuklaeren.
    So kann man Konflikte vermeiden.
    lg aus Oesterreich
    Andreas