Einreisebedingungen
Deutsche Staatsangehörige brauchen zur Einreise nach Syrien ein Visum. Dieses muss in der Syrischen Botschaft in Berlin oder beim Syrischen Honorarkonsul in Hamburg beantragt werden. Wer mit einer Reisegruppe unterwegs ist, kann auch an der Grenze noch ein Visum erhalten.
Allerdings geht das nur, wenn der deutsche Reiseveranstalter mit einem syrischen Partner kooperiert. Reisende, die in der Gruppe unterwegs sind, erhalten das Visum kostenfrei. Wer ohne gültiges Visum einreist, muss in so gut wie allen Fällen mit dem nächsten Flugzeug wieder zurück nach Deutschland. Auch wer über ein Nachbarland, etwa dem Libanon, einreisen möchte, bekommt an der Grenze kein Visum ausgestellt. Beachten sollte man auch, dass man vorher nicht nach Israel eingereist sein darf. Selbst wenn man ein gültiges Visum der Botschaft in Deutschland vorweisen kann, ist ein Einreisestempel im Pass schon Grund genug, um den Reisenden wieder nach Deutschland oder in sein jeweiliges Herkunftsland zurückzuschicken. Wer länger als 45 Tage in Syrien bleibt, muss sich bei der syrischen Pass- und Einwanderungsbehörde melden. Normalerweise kann man problemlos zu drei Monaten im Land bleiben. Wer sich dort länger aufhält, muss einen Grund nennen. Beispielsweise das Studium oder der Besuch einer Sprachschule.
Um alle Unterlagen für die Einreise zusammenzubekommen und auch vor Ort keine Probleme mit seiner Aufenthaltsberechtigung zu haben, kann es sinnvoll sein, eine Übersetzungsagentur zu beauftragen. In Syrien wird vor allem Arabisch gesprochen. Früher hatte auch Französisch einen hohen Stellenwert, aufgrund der Verwaltung als französisches „Mandatsgebiet“ von 1920-1945/46. Vor allem im Schulwesen und in der Verwaltung wurde Französisch gelehrt bzw. gesprochen. Inzwischen hat sich aber auch hier als Fremdsprache Englisch durchgesetzt. Vor allem die jungen Leute lernen fast alle Englisch in der Schule und sprechen auch häufig recht gut. Daher ist auch eine Übersetzung Englisch sinnvoll.